Bonbon-Vergnügen lässt sich exportieren
Unsere Unterstützung eines Kunden bei der Anpassung seiner Dragees an die US-amerikanischen und asiatischen Verordnungen vollzog sich hier in 4 Phasen:
- Verständigung über sein technisches Pflichtenheft und die wirtschaftlichen Vorgaben
- Begleitung bei weiteren Fragen: Muss in einem biologischen Endprodukt zwingend auch das Aroma biologisch sein? Wie steht es mit der Halal-Zertifizierbarkeit…
- Leitung einer „Flavor Class“, bei der die Herausforderungen in Zusammenhang mit den unterschiedlichen internationalen Verordnungen untersucht werden
- Entwicklung individuell angepasster Lösungen, in Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Pflichtenheft