Visuel cas d'étude

Bonbon-Vergnügen lässt sich exportieren

Unsere Unterstützung eines Kunden bei der Anpassung seiner Dragees an die US-amerikanischen und asiatischen Verordnungen vollzog sich hier in 4 Phasen:

  • Verständigung über sein technisches Pflichtenheft und die wirtschaftlichen Vorgaben
  • Begleitung bei weiteren Fragen: Muss in einem biologischen Endprodukt zwingend auch das Aroma biologisch sein? Wie steht es mit der Halal-Zertifizierbarkeit…
  • Leitung einer „Flavor Class“, bei der die Herausforderungen in Zusammenhang mit den unterschiedlichen internationalen Verordnungen untersucht werden
  • Entwicklung individuell angepasster Lösungen, in Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Pflichtenheft

ERGEBNIS Überlassung von Aromen und natürlichen Aromen, die es ihm erlauben, zukünftig seine internationalen Exportmärkte auszubauen

⚡ Votre navigateur est obslète ! ⚡

Mettez-le à jour pour voir ce site correctement.

Mettre à jour